Hinweis
Für den Verkauf von AdBlue® mit mengenbezogener Abrechnung ist eine geeichte Erfassung der Abgabemenge erforderlich. In diesem Fall sind geeichte AdBlue®-Tanksysteme die richtige Wahl.
Erfolgt die Abrechnung der AdBlue®-Betankung pauschal für die Dienstleistung, kann mit einem nicht geeichtem Gerät gearbeitet werden.
Weiterführende Informationen
Erläuterungen zum Thema Eichpflicht stellen wir in diesem Dokument zum Download bereit.
Der Landesbetrieb Mess- und eichwesen Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2018 ein Informationsblatt zur
"Verwendung von Messgeräten zur Abgabe von AdBlue im Kfz-Gewerbe (z.B. Werkstätten, Tankstellen, Kraftfahrzeugpflegestellen)"
herausgegeben.